Fahrerschulung zu Klasse B zum Erwerb der Schlüsselzahl 96
Für die Schulung werden inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer folgende Entgelte berechnet: | |
– Verwaltungskosten und theoretische Schulung. Dauer mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten) | 100,- € |
– Praktischer Übungsstoff (abgeschlossen Platz* oder öffentl. Straßenverkehr). Dauer mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten) |
315,- € |
– Fahrpraktische Übungen im öffentl. Straßenverkehr. Dauer mindestens 1 Stunde (60 Minuten) | 90,- € |
– Lehrmaterial | 25,- € |
Gesamtkosten: | 530,- € |
INFO:
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- Auch kurzfristige Termine möglich.
- Komplette Ausbildung an einem Tag möglich.
NEU!
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnisder Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter 25 Jahre.
- Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV.
- Gilt nur im Inland
Für die Fahrerlaubnis werden inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer folgende Entgelte berechnet: | |
– Theoriestunden | 4 x 90 Minuten |
– Fahrstunden | 5 x 90 Minuten |
– Gesamtkosten 18 x 45 Minuten | 699,-€ |
Jede weitere Fahrstunde (45 Minuten) | 45,- € |
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Erläuterungen zu 196:
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1.
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Theoretischer Schulungsstoff
Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Praktischer Schulungsstoff
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen.
Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
Beim Bürgeramt ist bei der Eintragung ein Biometrisches Passfoto und ein aktueller Sehtest vorzulegen. Die Gebühr beträgt 37,50 €.