Führerschein mit 17


Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden. Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Zum Antrag, den Sie auch bei uns in der Fahrschule stellen können, und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Zu beachten gilt es:


  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere Begleiter einzutragen
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die Begleiter müssen mindestens fünf Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig für die Klasse B/BE. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.    (Ausgenommen Österreich)

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:


  • Personalausweis bzw. Pass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der der Teilnahme an einem 1.Hilfe Kurs

(kann in unserer Fahrschule daran teilgenommen werden.)


Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17“ vorgelegt werden.

  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson

Weitere Informationen finden sie auch unter: www.bf17.de


Hier geht es zum Kontaktformular:

Kontakt

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