![]() Mindestalter: 15 Jahre |
![]() Mindestalter: 15 Jahre |
![]() Eingeschlossene Klasse: AM Mindestalter: 16 Jahre |
![]() Eingeschlossene Klassen: AM, A1 Mindestalter: 18 Jahre |
![]() Eingeschlossene Klasse: AM,A1,A2. Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW. 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klassen: AM, L. Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei begleitetem Fahren. |
![]() Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei begleitetem Fahren. Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klassen: AM, L. Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei begleitetem Fahren. Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse). |
![]() Mindestalter: 18 Jahre. Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden. Mindestalter: 18 Jahre. Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klasse: C1 Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich |
![]() Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D). Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1). Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich. |
![]() Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1). Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1. Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1). Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klasse: D1. Mindestalter: 24 Jahre. 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3). Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich. |
![]() Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz. Mindestalter: 24 Jahre. 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3). Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich. |
![]() Mindestalter: 16 Jahre. |
![]() Eingeschlossene Klassen: AM, L. Mindestalter: 16 Jahre. |
Anmerkungen:
1.) Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
2.) Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
3.) Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz).
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