FS – Klassen info


Mindestalter: 15 Jahre

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klasse:  AM,A1,A2.

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg. 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW.

20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:  AM, L.

Mindestalter: 18 Jahre.

17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Mindestalter: 18 Jahre.

17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:  AM, L.

Mindestalter: 18 Jahre.

17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse).

Mindestalter: 18 Jahre.

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:

BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden.

Mindestalter: 18 Jahre.

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich.

Eingeschlossene Klasse: C1

Mindestalter: 21 Jahre.

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

Eingeschlossene Klassen:

BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D).

Mindestalter: 21 Jahre.

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1).

Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich.

Mindestalter: 21 Jahre.

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1).

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:

BE und C1E bei Vorbesitz von C1.

Mindestalter: 21 Jahre.

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1).

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich.

Eingeschlossene Klasse: D1.

Mindestalter: 24 Jahre.

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3).

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz.

Mindestalter: 24 Jahre.

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3).

Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich.

Mindestalter: 16 Jahre.

Eingeschlossene Klassen: AM, L.

Mindestalter: 16 Jahre.



Anmerkungen:

 1.) Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

2.) Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. 

3.) Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz).


 

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