Aufbauseminar ASF/ Nachschulung:
Wer innerhalb der Probezeit Verkehrsverstößen nach Bußgeldkatalog der Kategorie 1 x A oder 2 x B begeht, ordnet die Straßenverkehrsbehörde denjenigen zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ASF an. Dazu wird eine bestimmte Frist angesetzt (ca. 3 Monate).
Wer innerhalb der genannten Frist der Verkehrsbehörde keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis wird wieder erteilt, wenn derjenige nochmal Fahrerlaubnis beantrag und die Teilnahmebescheinigung vorlegt.
Aufbauseminare finden in Gruppen zwischen mind. 6 bis max. 12 Personen statt. Die Aufbauseminare dürfen nur durch Fahrschulen mit Seminarerlaubnis durchgeführt werden.
Ein Aufbauseminar besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Seminarteilen, sowie Mitwirkung bei der Gruppenarbeit.
Eine Prüfung findet nicht statt.
Hinweis: * Wer vollständig an allen Seminarsitzungen sowie bei der Fahrprobe teilgenommen und mitgewirkt hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der gegebenen Frist (in der Regel 3 Monate) eingereicht werden, ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Es ist daher sehr wichtig, dass bei einer Anordnung vom Aufbauseminar, euch schnellst möglichst bei uns anmeldet, damit wir euch beim nächsten Aufbauseminar Fristgerecht einplanen können.!
Stand : November 2022